Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 01.12.2023 

 

1. Bindung

Angebote sind grundsätzlich 30 Tage gültig. Falls eine Entscheidung erst nach diesem Zeitraum getroffen wird, erlauben wir uns eine erneute Überprüfung unserer Verfügbarkeit und der Preise durchzuführen. 

 

2. Honorare

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, rechnen wir unsere Leistungen zu einem Basis-Honorar mit einem Preis vom € 2.500,- pro Personentag zzgl. Reisekosten und Spesen ab. 

 Die Reisekosten errechnen sich wie folgt: bei Anreise unter 300 km mit der Bahn erster Klasse, darüber hinaus per Flugzeug Businessclass zuzüglich anfallender Taxikosten beziehungsweise Kosten für einen Mietwagen. Für die Anfahrt mit dem eigenen PKW werden 0,40 EUR/km zurückgelegter Wegstrecke berechnet. 

 

 3. Zahlungsbedingungen

Alle genannten Preise und Honorare verstehen sich zuzüglich der aktuell gültigenMehrwertsteuer. Die Zahlungen erfolgen binnen 14 Tagen netto ohne Skontoabzug. 

3.1 Bei abgegrenzten Projekt-, Workshop- oder Trainingsaufträgen kommen 50 % des Honorars bei Beauftragung zur Zahlung und 50 % nach erbrachter Leistung. 

 3.2 Bei Beratungsverträgen bzw. kontinuierlichen Beratungssituationen stellen wir üblicherweise monatliche Honorarrechnungen. 

 

 4. Vertragskündigungen / Auftragsstornierungen, -verschiebungen / Ausfallhonorare

 4.1 Bei einer klientenseitiger Stornierung von abgegrenzten Projekt-, Workshop- oder Trainingsaufträgen wird ein Ausfallhonorar berechnet. Dabei gelten folgende Fristen: 

  • Bei Stornierung von 60 Werktagen oder mehr vor dem vereinbarten Durchführungsdatum entfällt die Zahlung eines Ausfallhonorars. 
  • Bei einer Stornierung innerhalb eines Korridors von 60 bis 30 Werktagen vor dem vereinbarten Durchführungstermin wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 % des vereinbarten Honorars fällig. 
  • Bei einer Stornierung innerhalb eines Korridors von 30 bis 14 Werktagen vor dem vereinbarten Durchführungstermin werden 75 % des vereinbarten Honorars fällig. 
  • Wird die Frist von 14 Werktagen vor dem vereinbarten Durchführungsdatum nicht gewahrt, wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 90 % des vereinbarten Honorars fällig. 

Weitere Kosten wie etwa im Auftrag enthaltene Fremdkosten, Hotelzimmer, Catering, Veranstaltungsräume etc. werden entsprechend in Rechnung gestellt. 

Wird der Durchführungstermin auf Wunsch des Klienten verschoben, fallen je nach Zeitpunkt ebenfalls die entsprechenden Ausfallhonorare an. In Falle der Verschiebung hat der Klient jedoch die Möglichkeit bis zu drei Ersatztermine innerhalb des nachfolgenden Zeitraums von drei Monaten vorzuschlagen. Bei entsprechender, nachgeholter Durchführung werden 50 % des Ausfallhonorars auf das Auftragshonorar des Nachholtermins angerechnet. Kann die verrocchio Institute for Innovation Competence AG an keinem der vorgeschlagenen Termine die verschobene Leistung nachholen und hat ihrerseits erfolglos zwei Terminvorschläge gemacht, ist der Klient zum Rücktritt vom Auftrag berechtigt. 

 

4.2 Beratungsverträge können, wenn nichts anderes vereinbart wurde, jeweils quartalsweise mit 8 Wochenfrist zum Quartalsende gekündigt werden. 

 

5. Teilnahme an offenen Veranstaltungen und Seminaren 

 

5.1 Anmeldung 
Eine Anmeldung zu unseren offenen Veranstaltungen kann online über unsere Website oder schriftlich an unsere Adresse erfolgen. Jede Anmeldung wird in der Reihenfolge des Eingangs von uns gebucht. Im Anschluss erhalten Sie von uns eine Anmeldebestätigung. Sollte die Veranstaltung bereits ausgebucht sein, melden wir uns umgehend bei Ihnen. 

 

5.2 Teilnahmegebühr 
Die Teilnahmegebühr versteht sich pro Person und Veranstaltungstermin zzgl. gesetzlicher MwSt. Die Teilnahmegebühr beinhaltet, soweit nicht anders angegeben, den Besuch des Seminars, verrocchio-Arbeitsunterlagen, ein gemeinsames Mittagessen und Getränke während jeden Veranstaltungstages.  

 

5.3 Zahlungsbedingungen 
Die Teilnahmegebühr zzgl. gesetzlicher MwSt. ist mit Buchung und Zugang der Rechnung sofort fällig. Eine nur zeitweise Teilnahme an der Veranstaltung berechtigt nicht zur Minderung der Teilnahmegebühr. 

 

5.4 Vertretung
Sie können jederzeit anstelle des angemeldeten Teilnehmers einen Vertreter benennen. Ihnen entstehen keine zusätzlichen Kosten. 

 

5.5 Umbuchung  
Sie können jederzeit auf einen anderen Veranstaltungstermin oder auch eine andere Veranstaltung umbuchen. Bitte teilen Sie uns dies schriftlich mit. Bei einer Umbuchung erheben wir folgende Bearbeitungsgebühren: 

  • Umbuchung bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: kostenlos 
  • Umbuchung 4-2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 150,- EUR ,- zzgl. MwSt.  
  • Umbuchung ab 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 30 % der Teilnahmegebühr zzgl. MwSt. 

 

5.6 Stornierung  
Sie können die Teilnahme bis zu 4 Wochen vor der Veranstaltung kostenfrei schriftlich stornieren. 

  • Stornierung bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: kostenlos 
  • Stornierung 4-2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der Teilnahmegebühr zzgl. MwSt. 
  • Umbuchung ab 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 100 % der Teilnahmegebühr zzgl. MwSt. 
    Dies gilt auch bei Nichterscheinen des angemeldeten Teilnehmers. 

 

5.7 Absage von Veranstaltungen 
Wir behalten uns vor, die Veranstaltung bis spätestens 10 Tage vor dem geplanten Veranstaltungstermin wegen Nichterreichung der Mindestteilnehmerzahl oder aus sonstigen wichtigen, von uns nicht zu vertretenden Gründen (z. B. plötzliche Erkrankung des Referenten, höhere Gewalt) abzusagen. Weitergehende Haftungs- und Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt. Bitte beachten Sie dies auch für von Ihnen gebuchte Hotelzimmer sowie Flug- oder Bahntickets. 

 

5.8 Änderungsvorbehalt  
Wir sind berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen oder Abweichungen (z.B. aufgrund von Rechtsänderungen) vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Nutzen der angekündigten Veranstaltung für den Teilnehmer nicht wesentlich ändern. Wir sind berechtigt, die vorgesehenen Referenten im Bedarfsfall (z.B. Krankheit, Unfall) durch andere hinsichtlich des angekündigten Themas gleich qualifizierte Personen zu ersetzen.